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Hans Schumacher Islamex 2
28.04.2017, 09:55

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Anmerkungen zum Thema Islam

von Hans Schumacher, im Namen und Auftrag des Rabenclan - Arbeitskreis für Heiden in Deutschland e.V.
- Alle Rechte beim Autor -

6. Exkurs 2: Die islamische Auslegungskultur

Wir haben weiter oben darauf hingewiesen, dass wir uns in erster Linie darum so ausführlich mit Mohammed und seiner Zeit beschäftigt haben, weil sich der Islam sowohl als Ganzes als auch seine diversen Fraktionen durch seine gesamte Geschichte hindurch bis zum heutigen Tag auf diese Geschehnisse beziehen, wenn es gilt Entscheidungen zu treffen, zu legitimieren oder anzufechten. Das Wie dieses Prozesses ist also von erheblicher Wichtigkeit, zumal es sich deutlich von der kirchlich-christlichen Auslegungskultur abhebt.

Was wir hier als islamische Auslegungskultur präsentieren, war und ist in seinen Details nicht unumstritten, zumal bereits im 8. Jahrhundert Diskrepanzen der Quellenlage heftige Dispute auslösten. Wir referieren hier zunächst die von Muhammad ibn Idris al-Shafi´i(1) (gest. 819) vorgetragenen Systematisierung der usul al-fiqh(2), der vier Quellen des islamischen Rechts. Diese sind:

  1. . Der Koran
  2. . Die Sunna oder Tradition des Propheten
  3. . Qiyas oder Analogien
  4. . Ijma oder einstimmige Zustimmung

Hierbei kommt dem Koran und den darin zu findenden Geboten selbstverständlich die oberste Priorität zu, handelt es sich doch beim Koran für alle Muslime um das Wort Gottes. Da dieser aber nicht wirklich alle irgend denkbaren Situationen nahtlos abdecken kann und die korrekte Auslegung verständlicherweise häufig Gegenstand von Diskussionen war und ist, wird die außerkoranische Tradition des Propheten hinzugezogen. Diese bezieht sich auf

Die letzten beiden Punkte werden nach islamischer Auffassung als ein einziger Punkt angesehen. In den ersten Jahrhunderten des Islam begründete sich die Sunna darauf, dass Mohammed der beste und qualifizierteste menschliche Interpret des Koran war, den man sich vorstellen konnte - wir dürfen also die Interpretation wagen, dass man seinen Worten und Handlungen keine göttliche Inspiration beimaß, sondern sie als exakteste Interpretation von Gottes Wort auffasste, was ein sehr bedeutender Unterschied ist. Außerdem ergibt sich hieraus völlig klar der Rangunterschied von Koran und Sunna: ersterer ist göttlichen, zweitere ist menschlichen Ursprungs, wenn auch in idealer Form. Selbstverständlich ergab sich hier das Problem der Überlieferung. Woher wusste man, was Mohammed gesagt und getan hatte? Hier muss ein weiterer Begriff eingeführt werden. Nämlich der der Hadith (Plural: Ahadith). Es handelt sich hierbei um eine überlieferte Geschichte, deren Kette der Überlieferer benannt sein muss, von welchen alle qualifizierte Zeugen sein müssen, also nicht durch ein Vergehen ihre Zeugenqualifikation verloren hatten, was im islamischen Recht möglich ist. Also: A ist Augen- und Ohrenzeuge, erzählt es B, der es C erzählt und so fort, wobei A, B, C und sofort erstens namentlich bekannt sein und zweitens einwandfreie Zeugen sein müssen.

Die dritte Quelle des Rechts ist die Analogie, hier: die legitime, weil eindeutig nachvollziehbare Übertragung einer eindeutigen Aussage auf Gleichartiges (wir gebrauchen den Begriff "Analogie" nicht genauso, er steht hier ohnehin für einen arabischen Terminus). Zum Beispiel: Muslimen ist der Alkohol verboten, weil Betrunkene die Kontrolle über ihre Handlungen verlieren. Daher kann der Gebrauch von Drogen als verboten angesehen werden, die die gleiche Wirkung haben. Allerdings gab es islamische Rechtsgelehrte, die den Gebrauch der Analogie vollkommen verwarfen, wie Ibn Hazm (10. Jh.) in Andalusien, andere hingegen gebrauchten sie extensiv, wie der Imam Abu Hanifa (8. Jh.).

Die vierte Quelle des Rechts ist die einstimmige Zustimmung, und zwar diejenige eines Gremiums von Rechtsgelehrten insbesondere in Fällen, in welchen die anderen Quellen das Problem nicht oder nicht genügend abdeckten. Hier ist eine weitere Ursache für Dispute: andere Gremien von Rechtsgelehrten können zu anderen Ergebnissen gelangen, es kann die Frage aufgeworfen werden, ob die Entscheidung zu Problem A auf Problem B übertragen werden kann und so fort.

Generell gilt der Rechtsgrundsatz, dass alles, was nicht kategorisch verboten ist (haram), erlaubt ist (halal), wenn auch Versuche unternommen wurden, das Erlaubte zu klassifizieren, da man sah, dass es erlaubte, aber nicht empfohlene oder empfehlenswerte Handlungen gab (makruh). Vor allem ersteres ist wichtig, denn es gibt auch Systeme, in denen alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist.

Während die Sunna eine praktische und rechtliche Angelegenheit ist, überschreiten die Ahadith oftmals die Grenze in die religiöse Überlieferung hinein. Anscheinend entstanden die ersten schriftlichen Sammlungen von Ahadith erst im 9. Jahrhundert, was ganz offensichtlich Authentizitätsprobleme aufwirft und es notwendig machte, eine regelrechte Wissenschaft der Ahadith-Interpretation zu begründen. Die Ahadith werden nach der Qualität ihrer Überlieferungsketten kategorisiert und nach inhaltlichen Kriterien unterschiedlich gewertet, was natürlich wiederum Diskussionen auslöst. Es gibt Hunderttausende von Ahadith, allein die größte und wichtigste Sammlung des Bukhari erfolgte nach Angaben des Autors nach der Sichtung von 600.000 Ahadith, von denen er 7.000 als authentisch anerkannte.

Wie eine Hadith-Diskussion aussieht, kann man in dem diesem Abschnitt zugrundeliegenden Artikel nachlesen, in welchem eine islamische Feministin sich mit einer anscheinend populären Hadith auseinandersetzt. Dies sei dringend empfohlen, führt uns hier aber zu weit. Die zur Hadith-Diskussion erforderlichen Kenntnisse sind immens. Ebenfalls findet man dort Vorschläge eines modernen islamischen Akademikers, nach welcher eine Laie eine Authentizitätsprüfung an Ahadith vornehmen kann.

Ein weiterer wichtiger Begriff ist Ijtihad - unabhängiges Urteil. Was darunter zu verstehen ist, erklärt eine folgende Erzählung: Mohammed fragte Mo´adh ibn Jabal, den er als Regenten des Yemen einsetzte, was er tun würde, wenn er eine Frage zu entscheiden hätte, in welcher er unsicher sei. Mo´adh antwortete, er würde zuerst den Koran, dann Mohammeds Aussagen zurate ziehen. Mohammed fragte weiter, was Mo´adh tun würde, wenn er so keine Antwort fände, und Mo´adh erwiderte, er würde sein Bestes tun und eigenständig entscheiden - womit Mohammed sehr zufrieden war. Das ist Ijtihad, was man vielleicht mit "Eigenverantwortung" umschreiben kann. Allerdings schuf bereits der oben erwähnte al-Shafi´i, der die Quellen des islamischen Rechts definierte, eine Methodologie für Ijtihad, was dazu führte, dass es aus den Händen der Laien in die der Gelehrten überwechselte.

Zu Beginn des 10. Jahrhunderts waren vier große Rechtsschulen in Blüte. Als im 13. Jahrhundert die mongolische Invasion über die islamischen Staaten in ihrer Reichweite hereinbrach, war die Reaktion auf diese schockartige Katastrophe eine allgemeine Erstarrung der Verhältnisse, wodurch Ijtihad praktisch nicht mehr zur Anwendung kam, dafür aber regionale, nichtislamische Traditionen dieser Länder mitsamt den Lehren der Rechtsschulen sozusagen verknöcherten. Die Sunna, zuvor als Prozess verstanden, erstarrte. Hierdurch wurden frühere Entscheidungen endgültig aus ihrem Kontext gerissen und gewissermaßen für alle Zeiten eingegossen, sie verloren ihren Charakter als frühere Entscheidungen und wurden zu unveränderlichen Regeln.

Wir referieren hier ausdrücklich eine islamische Quelle. Es ist absolut erforderlich, das zu tun, denn die sehr scharfe Kritik, die hier laut wird, erhält ihr Recht eben dadurch, dass sie eine islamische Kritik ist. Wir entgehen dem großen Risiko, den Islam beziehungsweise Teile seiner Praxis an einem Wertesystem zu messen, das nicht das seine ist. Selbstverständlich darf man auch den Islam (oder Teile seiner Praxis) von außen kritisieren, man muss in diesem Fall aber sich selbst und seinem Publikum klarmachen, was man tut. Ansonsten stolpert man nämlich allzu leicht in die Denkschemata des 19. Jahrhunderts hinein, als das christliche Abendland, bewaffnet mit seinen neuen Wissenschaften (und nicht nur mit diesen) alles an sich selbst bzw. an der idealisierten Eigenprojektion maß. Innerhalb dieser Denkschemata entstand und gedieh der Rassismus nebst seinen pseudokosmologischen Varianten, wie wir gesehen haben(3).

Das hier Vorgetragene zu diskutieren würde ohne Weiteres die Länge dieses Exkurses verdoppeln, da wir wie oben ständig Kontext referieren müssten. Außerdem gerät man hier als außenstehender Laie definitiv an seine Grenzen. Für unseren Zweck ist vor allem wichtig, einen Einblick in das islamische Rechtsdenken gewonnen zu haben. Es ist deutlich geworden, wie intensiv sich der Islam auf sein Entstehungsszenario rückbezieht. Weiterhin sind Probleme sichtbar geworden, mit deren Vorhandensein aber zu rechnen war: man weiß, dass die deutlichen sozialen Unterschiede in den islamischen Fürstentümern des Mittelalters und den islamischen Staaten der Neuzeit sich in problematischem Widerspruch zur von uns stark herausgehobenen, sozialrevolutionären Kernthese des Islam befinden, und hier sehen wir zumindest einen Teil der Prozesse vor uns, die dorthin geführt haben. Diese Prozesse, so sei ergänzend hinzugefügt, hängen zusammen mit den innerislamischen Streitigkeiten zunächst um die Führung des gesamten Islam, dann mit dem Hader der sich aufsplitternden Kalifate(4). Wir haben auch einen Einblick in Entwicklungen und Interessenlagen erhalten, die Dogmatismus im Islam entstehen lassen konnten und können. Ausgerüstet mit unseren bei anderen Themen gewonnenen Erfahrungen dürfen wir wohl sagen, dass es im Interesse der sich immer weiter absetzenden Privilegierten war, die Rechtsauslegung in die Hände einer Spezialistenkaste zu legen und sie der Laienschaft zu entreißen - in krassem Gegensatz zu der Gemeinschaft, die wir noch um Mohammed und Omar gesehen haben, und in krassem Gegensatz zu Mohammeds Beurteilung der Auffassung des Mo´adh. Genau hierin liegt aber die Möglichkeit der Erneuerung: der absolut notwendige ständige Rückbezug richtet die Augen aller Muslime ständig auf Mohammed und seine Mitstreiter, und überall da, wo Muslime Zugang zu den für kompetente Kritik notwendigen Fähigkeiten haben, kann diese entstehen. In denjenigen islamischen Staaten, in denen den Muslimen - oder doch ihrer überwältigenden Mehrheit - diese Möglichkeiten verweigert werden, werden die Machthaber sich über kurz oder lang zwei Fragen gefallen lassen müssen. Die erste ist, ob es denn wirklich und ausschließlich der Einfluss des christlichen Abendlandes ist, der ferngehalten werden soll. Die zweite ist die nach der anzunehmenden Meinung Mohammeds und Allahs zu alledem.

Es besteht allerdings eine Wechselwirkung zwischen der permanenten Einflussnahme besonders der USA im betreffenden Raum und den Möglichkeiten der dortigen Machthaber. Ebenso wie die Feindseligkeit gegen den Islam im christlichen Abendland zu sehr gefährlichen Zwecken ausgenutzt werden kann, kann die Politik der USA in islamischen Staaten dazu genutzt werden, Erneuerungsversuche zu ersticken. Dies führt freilich wiederum dazu, dass den Medien die Munition gegen den Islam nicht ausgeht. Was im Großen gilt, gilt auch im Kleinen: solange den Muslimen hierzulande ständig und allgemein eine Feindseligkeit entgegengebracht wird, haben unter den hier lebenden Muslimen Elemente leichtes Spiel, die ansonsten ins Feuer der Kritik geraten würden - und zwar einer islamischen Kritik.

Ein weiterer bedeutender historischer Faktor war natürlich der Konflikt mit der Einheitskirche und den von ihr dominierten Staaten. Die Autorin des von uns referierten Textes erwähnt diesen Faktor überhaupt nicht, sie ist allerdings auch eine in den USA lebende Muslimin und muss sich daher in bezug auf Kritik am christlichen Abendland einer Zurückhaltung befleißigen, die wir uns bei unserem Hauptthema gar nicht leisten können; Theosophie und Ariosophie und überhaupt der gesamte Rassismus stehen hierfür in allzu engem Zusammenhang mit Faktoren, die in der Gesamtgesellschaft wirksam sind. Daher dürfen wir hier auch darauf verweisen, dass der Islam ja im Einflussbereich von Byzanz entstand, dessen drohende Präsenz schon lange vor Mohammed über dem gesamten Großraum lag, ferner dass der erste Kreuzzug im 11. Jahrhundert - also lange vor dem Einfall der Mongolen - zwar die Hauptkonfrontation brachte, aber keineswegs die erste Kollision mit einem Feind war, der niemals Frieden schließen würde. Es ist richtig, dass der Mongoleneinfall für die islamische Welt eine Katastrophe vorher undenkbaren Ausmaßes war, die dem christlichen Abendland übrigens nur durch einen innermongolischen Zwischenfall nicht ebenfalls zuteil wurde. Die Konfrontation mit Rom respektive der Einheitskirche setzte aber früher ein und wirkte kontinuierlich. Wir erinnern daran, dass ja das Gründungsszenario des Islam in starker Weise davon beeinflusst gewesen war, dass Justinian seine aksumitischen Trabanten herbei gewunken hatte, wobei ihn Arabien und seine Bewohner nicht einmal interessierten - was gut informierten Arabern durchaus klar war, ebenso wie die religiösen Ambitionen der Imperatoren - ferner spiegelt sich die Arroganz des Kaiserreiches auch darin, dass man die gesamten Turbulenzen in Arabien schlicht ignorierte, bis Omar den Ernst der Angelegenheit verdeutlichte. Man muss sich ja fragen, wie eine im Mittelalter eingetretene Verknöcherung so lange überdauern konnte, zumal die Mongolen beispielsweise Andalusien nie erreichten. Dass eine derartige Konfrontation zweier Systeme - und nichts weniger war der Konflikt Einheitskirche gegen Islam - auf das Innenleben des Islam keine Wirkung gehabt haben soll, wäre keine haltbare These. Im Gegenteil: im Grunde kann man von einem Kalten Krieg zwischen Einheitskirche und Islam sprechen, dessen tatsächliche Konfrontationen nur die heißen Phasen waren. Die Wechselwirkung, die zur Verknöcherung der Strukturen und zur Stärkung der Machthaber führt, ist also schon sehr früh aufgetreten und tut ihre Wirkung bis zum heutigen Tag.

Wir haben angesichts der Heidenszene eine ganz ähnliche Wechselwirkung zwischen den Pauschalverurteilungen und undifferenzierten Attacken der Antifa und Teilen der Öffentlichkeit einerseits und der Macht der Fürsten der Heidenszene andererseits festgestellt. Es darf behauptet werden, dass das Herausstellen dieser Wechselwirkung nicht ohne Folgen geblieben ist, was Anlaß zu hoffen bietet, dass derselbe Mechanismus bezüglich des Islam auf ähnliche Weise abgestellt werden kann.

Es ist auch deutlicher geworden, was in Ländern wie dem Iran eigentlich geschehen ist. Die sozialrevolutionäre Grundthese des Islam entfaltet immer noch ihre Wirkung und wird das auch weiterhin tun, aber ebenso sind noch tausend Jahre alte Mechanismen aktivierbar, die die Gemeinschaft der Gläubigen in ein verknöchertes Elitesystem einzwängen kann, das mit der Gemeinschaft von Medina wenig gemein hat. Der ständige Rückbezug des Islam erlaubt es aber auch uns, diese Kritik vorzutragen.

Hans Schumacher

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1) alles hier zur Auslegungskultur Vorgetragene stammt aus einem Artikel namens "Intellectual background: Islamic Sources of information and their development into Islamic law" der Moslem Women's League USA; http:www.mwlusa.org
2) Da ich kein Wort Arabisch spreche und die durchaus stark voneinander abweichenden lateinischen Schreibweisen arabischer Termini und Namen sehr verwirrend finde, aber wegen nicht vorhandener Kenntnisse nicht systematisieren kann, gebe ich alle Namen und Termini so wieder, wie ich sie gerade vorfinde, und hoffe, man sieht es mir nach.
3) Siehe "Zwei Widersprüche"
4) All dies ist eine äußerst grobe Vereinfachung der tatsächlichen Vorgänge, aber erstens ist die islamische Geschichte hier nicht eigentlich unser Anliegen, zweitens vermischen sich - zumindest aus europäischer Sicht - dynastische, religiöse und politische Faktoren derart, dass jede verkürzte Darstellung notwendigerweise eine Entstellung sein muss.

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