Es gibt die Möglichkeit dem Rabenclan als stimmberechtigtes Mitglied oder als Fördermitglied beizutreten. Die stimmberechtigte Mitgliedschaft ist für alle, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligen möchten. Ihnen stehen deshalb alle Angebote des Vereines offen. Wer den Verein und seine Arbeit nur finanziell unterstützen möchte oder kann, sollte eine Fördermitgliedschaft in Betracht ziehen. Um über die Vereinsaktivitäten informiert zu sein erhalten Fördermitglieder regelmäßig unseren Rundbrief und können sich für unseren internen Forumsbreich freischalten lassen. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist zum ermäßigten Mitgliedertarif möglich. Zur Anmeldung bitte entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft (PDF) herunterladen, ausdrucken und genau durchlesen. Den unterschriebenen Antrag dann bitte per Post an die angegebene Adresse versenden. Unsere Mitgliederbetreuung meldet sich schnellstmöglich.
| Wir freuen uns auf Euch! |
Antrag auf stimmberechtigte Mitgliedschaft als PDF
Antrag auf Fördermitgliedschaft als PDF
Mitglied im RABENCLAN e.V. kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Vereinssatzung und die dazugehörige Präambel anerkennt. Von einer Mitgliedschaftsind grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- (a) juristische oder natürliche Personen, denen Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden können.
- (b) juristische oder natürliche Personen, deren Zielsetzungen den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechten widersprechen.
- (c) juristische und natürliche Personen, deren Zielsetzungen den Vereinszielen widersprechen.
- (d) juristische Personen, die ihre Mitglieder einem starken psychischen Druck aussetzen, z.B., um deren Austritt zu verhindern.
- (e) juristische Personen, die von ihren Mitgliedern unverhältnismäßig hohe finanzielle Leistungen verlangen.
- (f) natürliche und juristische Personen, die für ihre religiösen Handlungen und/oder die Ausbildung anderer unverhältnismäßig hohe Leistungen jeder Art verlangen.
