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Rechte Mutter Erde UN Sonderberichte
28.04.2017, 09:55

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Sonderberichte der Vereinten Nationen zur "Harmonie mit der Natur"
Erste Überlegungen der UN zu den Rechten der Mutter Erde und einem ganzheitlichen Naturverständnis




Aufgrund der Initiative einiger Entwicklungsländer unter der Führung Boliviens bat die Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution A/64/196 vom 21. Dezember 2009 die UN-Mitgliedstaaten, die UN selbst und weitere Stakeholder ihre Sichtweisen, Erfahrungen und Vorschläge darzulegen, um ein Leben in „Harmonie mit der Natur“ darzulegen. Der UN-Generalsekretär wurde beauftragt einen Bericht darüber zu erstellen. Der Bericht war sollte zudem den in der gleichen Resolution beschlossenen "Interaktiven Dialog zur Harmonie mit der Natur" ergänzen.

Am 19. August 2010 legte die UN ihren A/65/314 ersten Bericht unter dem Titel „Harmonie mit der Natur“ („Harmony with Nature“) vor. (A/65/314 - 10-48957) Der Bericht startet mit einen Überblick über die bis dahin relevante internationale Gesetzgebung. Es folgt eine knappe Zusammenfassung, wie antike und alte Zivilisationen (Altägypten, Taoismus. Monastische Kulturen in Japan, vedische Schrifttradition, Indigene Kultur Lateinamerikas) Harmonie mit der Natur lehrten. Es schildert dann anhand medizinischer Konzepte, wie in der Geschichte der Kulturen die Gesundheit des menschlichen Körpers in Zusammenhang mit einem Leben in Harmonie mit der Natur und mit der Erde gebracht wurde, wie dieser Zusammenhang durch den neuzeitlichen Rationalismus erst aufgelöst wurde und in der Moderne wieder aufgegriffen wurde. Es folgt ein Überblick, wie die weltweite Bewegung für „Nachhaltigkeit“ einen systemischen Ansatz für ein harmonisches Leben mit der Natur unterstützte. Der Bericht empfiehlt die UNESCO Bildungsarbeit für nachhaltige Bildung auch und gerade für Kinder und in ländlichen Regionen fortzusetzen sowie ein Informationsportal zur Sammlung von Erkenntnissen zu den im Bericht diskutierten Fragen einzurichten.

In der Resolution 65/164 vom 20 Dezember 2010 wiederholte die Vollversammlung ihre Bitte. Der neue etwas kürzere Bericht des Generalsekretärs unter dem gleichen Titel wurde am 15. August 2011 vorgelegt. (A/66/302 – 11-45314). Er greift den Vorgängerbericht inhaltlich auf, weist aber deutliche Veränderungen auf. Die geschichtliche Zusammenfasssung geht ausführlicher darauf ein, wie das römische Rechtsverständnis ein Recht der Natur vorsah und behauptet, dass mit dem Aufkommen des Christentums eine neue Vorstellung Bedeutung gewann, die die Natur in den Dienst des Menschen stellte. Ein neuer Abschnitt beschreibt, wie in Auseinandersetzung mit dem Rationalismus sich vom 16. bis 19. Jahrhundert verschiedenen Bewegungen und geistesgeschichtliche relevante Theoretiker sich für Rechte der Tiere, für Schutzbedürfnisse der Natur und für eine nicht anthropozentrische Sichtweise bei der Beurteilung der Natur einsetzten. Es folgt eine Schilderung der Entwicklung der modernen Umweltbewegung, die Natur als etwas begreife, die nicht vom Menschen zu trennen sei. Unter der Überschrift „Natur: Besitzen oder Sein?“ folgt eine ausführliche Kritik der gegenwärtigen menschlichen Lebensweise: „Gegenwärtig gefährdet die Menschheit ihre schiere Existenz, indem sie die Grundlagen ihrer Quelle - Mutter Erde – aushöhlt.“ Es wird jedoch zugleich beschrieben, wie in einer Reihe von Staaten durch neuere Gesetze und Verfassungen der Natur intinsische Werte zugesprochen werden.

Der zweite Bericht endet mit der Empfehlung an die Vollversammlung, eine Deklaration in Betracht zu ziehen, die den den intrinsischen Wert der Natur anerkennt.


Weiterführende Links:

A/66/302 Second Report of the Secretary-General "Harmony with Nature"

A/65/314 First Report of the UN Secretary-General "Harmony with Nature"




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