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Kuehne Spicer ORD Kap 1
28.04.2017, 09:55

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Der Odinic Rite Deutschland - Neuheidentum im Spannungsfeld neurechter Religiosität

von Berna Kühne-Spicer
- Alle Rechte bei der Autorin -

1. Erklärung wichtiger Begriffe

In den folgenden Kapiteln tauchen immer wieder Begriffe auf, die häufig miteinander verwechselt werden bzw. deren Bedeutung unklar sein könnte. Daher erscheint es angebracht, zunächst diese - inhaltlich z.T. verwandten - Konzepte in ihrer jeweils hier zu Grunde gelegten Definition vorzustellen. Selbstverständlich kann im Rahmen dieser Recherche eine solche begriffliche Klärung nicht alle Feinheiten ausloten und keinen Einblick in die komplexe wissenschaftliche Diskussion bieten.

1.1 Biologismus

Biologismus beruht auf der Annahme, die belebte Welt sei vom Grundsatz her mit tatsächlichen oder angenommenen biologischen Gegebenheiten erklärbar. In seiner Extremform reduziert der Biologismus den Menschen auf ein Dasein als "Bioroboter", d.h. der Mensch und seine kulturellen oder sozialen Äußerungen gelten als die Summe bzw. als Resultat einer komplexen Vielzahl biologisch bedingter, physiologischer und psychologischer Eigenschaften und "funktioniert" nach den mechanischen Gesetzen einer Natur, die gleichfalls als "biologische Maschine" verstanden wird. Eine irgendwie geartete Selbstbestimmung des Menschen ist damit ausgeschlossen, er steht letztlich auf einer Stufe mit Tieren, sozusagen als besonders hochentwickeltes Tier.

Im Zusammenhang mit dem Neuheidentum taucht Biologismus häufig auf, wenn die Eingebundenheit des Menschen in die Natur beschrieben werden soll, meist in bewusstem Gegensatz zur christlichen Lehre, welche den Menschen von Gott in die Natur gesetzt sieht, nicht jedoch als Teil von ihr begreift. Das christliche Menschenbild ist insofern ein Extrem, von dem Neuheiden sich häufig durch ein diametral entgegengesetztes Extrem, den Biologismus eben, radikal zu distanzieren versuchen - und dabei übersehen, dass sie dem Menschen und der Natur damit ebenso wenig gerecht werden wie die Christen.


1.2 Bioregionalismus

Der Bioregionalismus ist eine biologistisch gefärbte Variante der Ökologie, bei welcher dem spirituellen Aspekt besondere Bedeutung beigemessen wird. Die Natur gilt als beseelt, und der Mensch wird als Teil einer geographisch bzw. biologisch eingegrenzten "Bioregion" begriffen, innerhalb derer er sich so in die ökologischen und biologischen Abläufe einfügen soll, dass er das als lebendiger Organismus verstandene System möglichst wenig stört.

Auch hier ist eine weitgehende Gleichsetzung von Mensch und Tier zu verzeichnen: Der Mensch wird auf seine Rolle als Bestandteil des öko-spirituellen Systems reduziert und hat in dieser Rolle zu funktionieren, um das System funktionstüchtig zu halten, von dem auch seine eigene Existenz abhängt. Auch der Bioregionalismus spricht in seiner Extremform dem Menschen die Fähigkeit zu Selbstreflexion, Selbstbestimmung und selbstverantwortlichem Handeln ab.

Bei der bioregionalistischen Variante des Neuheidentums wird das öko-spirituelle System durch eine fest integrierte Götterwelt vervollständigt. Mensch, Land und Götterwelt werden als ökologische, geographische und spirituelle Einheit betrachtet, gelten als untrennbar miteinander verwandt und verbunden. Dass diese Weltsicht Randbereiche mit fließendem Übergang zu verschiedenen, im neuheidnischen Umfeld auftretenden Typen völkischer Ideologie (siehe weiter unten) und zum Rassismus aufweist, kann kaum überraschen.


1.3 Rassismus

Der Begriff Rassismus, ursprünglich oft synonym mit "Rassenhass" verwendet, erhielt seine heutige Schärfe in der Auseinandersetzung mit dem pseudowissenschaftlich-politischen Rassenkonzept des Nationalsozialismus. In diesem Prozess entwickelte sich auch seine Anbindung an biologistische Argumentationen, wie sie sich z.B. in der einflussreichen Definition von Poliakov und seinen Kollegen ausdrückt:

"Der Rassismus ist in Wirklichkeit diejenige Haltung, die die intellektuellen oder moralischen Merkmale einer gegebenen Menschengruppe als direkte Folge ihrer physischen oder biologischen Merkmale ansieht [...]"

Leon Poliakov, Christian Delacampagne, Patrick Girard: "Über den Rassismus. Sechzehn Kapitel zur Anatomie, Geschichte und Deutung des Rassenwahns", Frankfurt/M., 1984 S. 27

(Quelle: http://www.edi.admin.ch/ekr/themen/00105/wiss_def_rassismus_de.pdf)

Vielfach begegnet man der populären Auffassung, Rassismus setze die Bewertung einer zuvor festgestellten Andersartigkeit voraus. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz, denn bereits die Feststellung einer solchen "Andersartigkeit" lässt sich zuverlässig höchstens von Mensch zu Mensch, nicht jedoch zwischen - nach welchen Kriterien auch immer - eingegrenzten Gruppen von Menschen vornehmen. Die Autoren legen in dem zitierten Werk deshalb zurecht Wert auf den Umstand, dass die Kategorie "Rasse" eine soziale Konstruktion ist, dass also "der Rassist die Rasse schafft". (Ebenda, S. 29)

In den letzten Jahren hat es jedoch sowohl taktische als auch theoretische Verschiebungen im rechtsradikalen und rassistischen Milieu gegeben. Die Verschiebungen werden im betreffenden Milieu selbst mit dem schönfärberischen Begriff "Ethnopluralismus" belegt:


1.4 Ethnopluralismus

"Der Begriff Ethnopluralismus setzt sich aus dem griechischen Wort "ethnos" (Volk) und dem lateinischen Wort "pluralis" (aus mehreren bestehend, zu mehreren gehörig) zusammen. Teile des Rechtsextremismus, insbesondere die intellektuelle Neue Rechte, verstehen ihn als Synonym für "Völkervielfalt". Tatsächlich steht hinter dem Konzept des Ethnopluralismus ein ausgrenzender Nationalismus, der in der Regel mit fremdenfeindlichem Denken verbunden ist.

Im Gegensatz zur Vorstellung, alle Menschen haben eine gleiche Würde und gleiche Rechte, betont der Ethnopluralismus die kulturellen, regionalen und/oder genetischen Unterschiede zwischen Ethnien/Völkern. [...] Ethnopluralismus lehnt die Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Kultur ab, da die Völker und Nationen dadurch ihre kulturellen Eigenarten, ihre Identität und letztlich ihre Qualität verlören. Auf diese Weise dient der Ethnopluralismus im rechtsextremistischen Verständnis dem Erhalt der "nationalen Identität"."

Den fremdenfeindlichen Kern des Ethnopluralismus verstecken seine Anhänger hinter der Forderung, Ethnien zu trennen.
[...]
Der Ethnopluralismus tritt in der Regel nicht im Gewande eines plumpen Rassismus auf. Meistens geht er nicht von einer grundsätzlichen Höherwertigkeit der eigenen Volksgruppe aus, billigt aber Menschen anderer Herkunft im Inland tendenziell nicht die gleichen Menschenrechte zu bzw. verweist sie auf die jeweiligen Herkunftsländer.

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
(Quelle: http://www.im.nrw.de/sch/328.htm)


1.5 Differentialistischer oder kulturalistischer Rassismus

Französische Theoretiker wie Etienne Balibar als auch Pierre-André Taguieff reagieren in ihren Definitionen auf diese neueren Entwicklungen. Sie schlagen den Begriff "differentialistischer Rassismus" vor und meinen damit einen:

"[...] Rassismus, dessen vorherrschendes Thema nicht mehr die biologische Vererbung, sondern die Unaufhebbarkeit der kulturellen Differenz ist; ein Rassismus, der - jedenfalls auf den ersten Blick - nicht mehr die Überlegenheit bestimmter Gruppen oder Völker über andere postuliert, sondern sich darauf 'beschränkt', die Schädlichkeit jeder Grenzverwischung und die Unvereinbarkeit der Lebensweisen und Traditionen zu behaupten. Diese Art von Rassismus ist zu Recht als ein differentialistischer Rassismus bezeichnet worden. "

Etienne Balibar, Immanuel Wallerstein: "Rasse - Klasse - Nation: ambivalente Identitäten" Hamburg/Berlin 1990, S. 28

Mit der Politologin und Rassismusforscherin Christine Morgenstern bevorzuge ich eher den Begriff des "kulturalistischen Rassismus":

"Vorherrschendes Thema des kulturalistischen Rassismus ist nicht die biologische Vererbung, sondern eine angeblich tiefgreifende und unaufhebbare Differenz zwischen den Kulturen. Menschen, die einer anderen als der Kultur der Mehrheit angehören, werden als grundsätzlich nicht-zugehörig klassifiziert. Der Kulturalistische Rassismus erklärt abweichende kulturelle oder ethnische Herkunft zu einem "nicht zu entfernenden Fleck" [...]. Kultur wird behandelt, als sei sie erblich, wie die Haar- oder Hautfarbe."

Damit bezieht auch sie sich auf die deutlichen begrifflichen Verschiebungen, die im Zuge des Ethnopluralismus von Vertretern der Neuen Rechten in Umlauf gebracht wurden:

"Die Begriffe Volk, Ethnie oder Kultur hören sich zeitgemäßer an, als das Wort Rasse. Das heißt aber nicht unbedingt, dass sie richtiger sind.

Auch mit der Beschreibung verschiedener Völker, Ethnien oder Kulturen kann lediglich die Unterteilung der Menschheit in konkurrierende, scheinbar naturgegebene biologische Gemeinschaften gemeint sein. Dahinter steht rassistische Ideologie."

"Rassismus basiert auf der Behauptung, die Menschheit sei von Natur aus und unwiderruflich in verschiedene Kategorien unterteilt. Die voneinander unterschiedenen Menschen-Kategorien gelten als miteinander konkurrierende, 'natürliche', sich biologisch fortpflanzende Gemeinschaften.

Jeder dieser Kategorien werden bestimmte Eigenschaften zugeschrieben: Körperliche Merkmale, Charaktereigenschaften, Talente, intellektuelle, kulturelle und soziale Fähigkeiten.

Äußerlichkeiten, wie Haut- und Haarfarbe, aber auch Sprache und Kleidung, gelten als Kennzeichen der einzelnen Kategorien.

Auf diese Weise erhalten einige wenige der vielen menschlichen Eigenschaften die Bedeutung, die Kategoriezugehörigkeit eines Menschen anzuzeigen. Innerhalb rassistischer Ideologie bestimmt die Kategorie, der ein Mensch vermeintlich angehört, welche Eigenschaften und Fähigkeiten er oder sie besitzt."

(Quelle: http://hometown.aol.de/_ht_a/morestern/index.html)

Die Einordnung in eine solche Kategorie reduziert also die individuelle Palette der Entfaltungsmöglichkeiten, welche jedem Menschen von Geburt an zur Verfügung steht, indem die Zusammensetzung dieser Palette an das äußere Erscheinungsbild, an die Sprache oder an die Herkunft des jeweiligen Menschen gekoppelt wird.
Doch nur, wenn das äußere Erscheinungsbild und die genetische wie die soziale Herkunft eines Menschen in seinem Umfeld als irrelevante Nebensächlichkeiten aufgefasst werden, hat er die Freiheit, sein persönliches Potential tatsächlich voll zu entfalten.


1.6 Völkisches Neuheidentum

Wie von Hans Schuhmacher in seinem Aufsatz "Völkische Ideologie" dargestellt, gibt es Varianten des zeitgenössischen Neuheidentums, die mit dem Prädikat "völkisch" bezeichnet werden. Dieses Prädikat versucht zum einen, die geschichtliche Kontinuität solcher Strömungen und ihrer Überzeugungen mit der Völkischen Bewegung am Vorabend des Dritten Reiches zu reflektieren als auch die in anglo-amerikanischen Kreisen des Neuheidentums kursierende Selbstbeschreibung "folkish paganism" aufzugreifen. Letzteres wird manchmal auch als "ethnisches" oder "tribalistisches" Heidentum beschrieben.

Auch wenn der ideologisch rechtsgerichtete Charakter solcher Strömungen zuweilen gut erkennbar ist, distanzieren sie sich in ihren Selbstbeschreibungen ausdrücklich vom Rassismus. Stattdessen greifen sie, wie oben beim Konzept des "Ethnopluralismus" kurz dargestellt, auf den Begriff des Volkes zurück, der wesentlich weniger verfänglich ist als der der Rasse. Die begriffliche Einordnung wird noch dadurch erschwert, dass Motive des Biologismus oder des Bioregionalismus in solche Strömungen einfließen. Tatsächlich ist es oft schwer, hier eine eindeutige Zuordnung vorzunehmen, da völkisches Neuheidentum sowohl biologistische als auch bioregionalistische Elemente enthält. Es unterscheidet sich aber sowohl vom Biologismus als auch vom Bioregionalismus durch das Konzept des "natürlichen Volkes".

Völkisches Neuheidentum lässt sich in seiner modernen Variante im Wesentlichen auf folgende Grundideen reduzieren:

  1. "Natürliches" ist höher zu bewerten als von Menschen Geschaffenes. "Natürliche" Gemeinschaften sind "willkürlich geschaffenen" Gemeinschaften also überlegen.
  2. Ein Volk ist eine homogene, "organisch" gewachsene und damit "natürliche" Gemeinschaft. Die Zugehörigkeit zu einer solchen Gemeinschaft bildet die Grundlage für alle sozialen Aspekte im Leben eines Menschen.
  3. Die Zugehörigkeit zu einem Volk ist per Geburt unabänderlich festgelegt.
  4. Ein "Volk" ist nicht etwa die Summe von Individuen, sondern selbst ein organisches Individuum, das nicht nur Identität wie eine Person besitzt, sondern diese Identität im Interesse seiner Selbsterhaltung auch pflegen und verteidigen muss.
  5. Die Identität eines "Volkes" ist an Körper (Menschen), Charakter (Kultur) und Territorium (Siedlungsgebiet) gebunden. (Graduelle) Veränderung dieser Bestandteile bedeutet (graduellen) Verlust der Identität.
  6. Jedes "Volk" hat sein ihm zugehöriges Territorium. Das "Volk" und seine Angehörigen müssen dort leben, niemand sonst sollte dort leben. "Völker" sind in der Regel Ureinwohner ihres Territoriums.
  7. Das "Volk" ist dem Individuum übergeordnet. Die Interessen des Individuums sind demzufolge denen des "Volkes" untergeordnet, decken sich aber "natürlicherweise" mit den Interessen des "Volkes". Daher muss der Dienst am "eigenen" "Volk" die Lebensführung des Einzelnen bestimmen, nicht etwa persönlicher Wunsch und Wille.
  8. Gleichberechtigung ist nur innerhalb der Volksgemeinschaft relevant. Die grundsätzliche Gleichberechtigung von Volksgemeinschaften und die von Individuen verschiedener Volkszugehörigkeit wird durch das grundsätzliche Primat der Identitätswahrung ausgeschlossen.
  9. Somit ist jede Begegnung von Völkern oder Kulturen vom Kampf um Identitätswahrung bestimmt. Alles Fremde ist damit potentiell immer auch direkte Bedrohung.

Diese Ansichten weisen gewisse Überschneidungen mit Überzeugungen auf, wie man sie aus der Völkischen Bewegung kennt. Sie bildeten einen wesentlichen Bestandteil der ideologischen Grundlagen des deutschen Nationalsozialismus, sind allerdings nicht mit ihm gleichzusetzen, da sie oft auch in ganz anderen Zusammenhängen auftreten - stets jedoch einhergehend mit rechtsradikaler oder biologistischer bzw. bioregionalistischer Argumentation.

Was genau als "natürlich" anzusehen ist, wird dabei von den völkischen Ideologen festgelegt, und zwar nicht nur in Bezug auf andere "Völker", sondern auch hinsichtlich des eigenen "Volkes". Nicht nur wird den Angehörigen anderer "Völker" die Möglichkeit abgesprochen, andere Charakterzüge und Verhaltensweisen an den Tag zu legen, als die völkische Ideologie ihnen zuschreibt - auch die Angehörigen des eigenen "Volkes" müssen sich in das festgelegte Bild fügen, wollen sie nicht als "abartig", "unnatürlich" oder "schädlich" bezeichnet und verfolgt werden.

Spätestens hier wird klar, dass das völkische Neuheidentum als Variante des kulturalistischen Rassismus eingeordnet werden kann.


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