Das Internet-Magazin des Rabenclans
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Einleitung: Wir, die Völker und Nationen der Welt
Artikel 1: Mutter Erde
Artikel 2: Inhärente Rechte der Mutter Erde
Artikel 3: Verpflichtungen der Menschen gegenüber der Mutter Erde
Artikel 4: Definitionen
Artikel 2: Inhärente Rechte der Mutter Erde
1.Die Mutter Erde und alle Wesen aus denen sie besteht, haben folgende inhärente Rechte :
__ a) Das Recht zu leben und zu existieren;
__ b) das Recht respektiert zu werden;
__ c) das Recht, ihre Bio-Kapazität zu regenerieren und ihre lebenswichtigen Kreisläufe und Prozesse frei von menschlichen Störungen fortzusetzen;
__ d) das Recht zur Aufrechterhaltung ihrer Identität und Integrität als eigenständige, sich selbst regulierenden und mit einander in Beziehung stehenden Wesen;
__ e) das Recht auf Wasser als eine Quelle des Lebens;
__ f) das Recht auf saubere Luft;
__ g) das Recht auf ganzheitliche Gesundheit;
__ h) das Recht frei von Kontamination, Verschmutzung und toxischen oder radioaktiven Abfällen zu sein;
__ i) das Recht, dass ihre genetischen Strukturen nicht verändert oder in einer Weise gestört werden, die ihre Integrität, ihr Leben, oder ihre Gesundheit bedroht;
__ j) das Recht auf vollständige und unverzügliche Wiederherstellung der in dieser Erklärung anerkannt Rechte im Falle deren Verletzung durch menschliche Aktivitäten;
2. Jedes Wesen hat das Recht auf einen Platz und das Recht zum harmonischen Funktionieren der Mutter Erde beizutragen;
3. Jedes Wesen hat das Recht auf Wohlbefinden und auf ein Leben frei von Folter oder grausamer Behandlung durch Menschen.
Artikel 3: Verpflichtungen der Menschen gegenüber der Mutter Erde
1. Jeder Mensch ist verantwortlich für die Wahrung der Mutter Erde und muss in Harmonie mit ihr leben.
2. Alle Menschen, Staaten und öffentliche und private Institutionen müssen:
__ a) in Übereinstimmung mit den in dieser Erklärung anerkannten Rechte und Pflichten handeln;
__ b) die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der in dieser Erklärung anerkannten Rechte und Pflichten akzeptieren und fördern;
__ c) lehren, fördern, analysieren und interpretieren wie man gemäss dieser Erklärung, in Harmonie mit der Mutter Erde leben kann;
__ d) sicherstellen, dass das Streben nach menschlichem Wohlstand dem Wohlergehen der Mutter Erde jetzt und in Zukunft zuträglich ist;
__ e) wirksame Normen und Gesetze zur Verteidigung, zum Schutz und zur Erhaltung der Rechte der Mutter Erde erlassen und anwenden;
__ f) die vitalen, ökologischen Kreisläufe, Prozesse und Gleichgewichte der Mutter Erde achten, schützen und erhalten und gegebenenfalls deren Integrität wieder herstellen;
__ g) garantieren, dass durch Menschen verursachte Schäden der in dieser Erklärung anerkannt inhärenten Rechte korrigiert werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden für die Wiederherstellung der Integrität und der Gesundheit der Mutter Erde;
__ h) Menschen und Institutionen befähigen die Rechte der Mutter Erde und aller Wesen zu verteidigen;
__ i) vorsorgliche und restriktive Maßnahmen nehmen, um zu verhindern dass menschliche Aktivitäten das Artensterben, die Zerstörung von Ökosystemen oder die Störung ökologischer Kreisläufe verursachen;
__ j) Frieden und die Beseitigung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen garantieren;
__ k) respektvolle Verhaltensweisen gegenüber der Mutter Erde und aller Wesen im Einklang mit ihren eigenen Kulturen, Traditionen und Bräuchen unterstützen und fördern;
__ l) Wirtschaftssysteme fördern die in Harmonie mit der Mutter Erde und mit den in dieser Erklärung anerkannten Rechten im Einklang sind.
Artikel 4: Definitionen
1. Der Begriff “Wesen” umfasst Ökosysteme, natürliche Gemeinschaften, Arten und alle anderen natürlichen Entitäten, die als Teil der Mutter Erde existieren.
2. Keine Bestimmung dieser Erklärung schränkt die Anerkennung anderer inhärenter Rechte aller oder einzelner Lebewesen ein.
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