| Holunderfest bei Frau Holle |
|
| Das Beltane-Fest des Rabenclan vom 29.04. bis zum 01.05.2005 |
Eine Buchung mit Zahlungseingang muss bis zum 15.April erfolgt sein, ansonsten wird der Übernachtungsplatz anderweitig vergeben.
Der Frühbucherrabatt (bis zum Zahlungseingang 10.02.2005) beträgt 2 ¤ pro erwachsener Person!
Unterkunft und Verpflegung:
Es bestehen verschiedene Buchungsmöglichkeiten:- Übernachtung im Haupthaus inkl. Verpflegung (Frühstück und Abendbrot),
- Übernachtung im Haupthaus ohne Verpflegung (Küche vorhanden)
- Übernachtung im eigenen Zelt inkl. Verpflegung (Frühstück und Abendbrot),
- Übernachtung im eigenen Zelt ohne Verpflegung (Küche vorhanden)
- keine Übernachtung (Tagesgast).
Einzelne Mahlzeiten können nicht (ab-)bestellt werden, die Buchung ist pauschal. Am Samstagabendfest wird ein reichhaltiges warm/kaltes Büffet angeboten.
Finanzielles:
- Rabenclan – Mitgliedern steht ein Fonds für Preisnachlässe zur Verfügung. Genaue Konditionen auf Anfrage an die Festplanung.
- Nichtmitglieder des Rabenclans, die nicht zur Familie eines Raben gehören, zahlen pro Tag einen Aufschlag von 3 Euro.
- Der Aufenthalt für Kinder unter 5 Jahren ist kostenlos.
- Kinder von 5 bis 14 Jahren erhalten den reduzierten Kindertarif.
- TAGESGÄSTE ZAHLEN 10,-¤
- Für einige Programmpunkte kann es sein, dass zusätzlich kleinste Gebühren (z.B. 0,50 Euro) erhoben werden, bei vereinzelten Programmpunkten mit größerem Aufwand auch mehr. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Bei einzelnen Angeboten und Workshops kann es sein, dass bei Teilnahme gegebenenfalls (kleine) Gebühren für die entstandenen Materialkosten erhoben werden.
- Für kurzfristige Stornierungen werden nach bestimmten Fristen Stornogebühren berechnet (siehe AGB). Stornierungen müssen schriftlich der AG Festplanung (Janine Esser, Franz-Mehring-Str. 30, 28329 Bremen) mitgeteilt werden. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben, wenn die Reservierung vollständig und deckungsgleich an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden kann.
|
Rainer Rabe kommt am Freitag, bleibt bis Sonntag, Übernachtet im Haus, nimmt Frühstück und Abendessen vom HDJ und nimmt am Fest mit Festbuffet teil.
2 Übernachtungen im Haus 19,- ¤, Verpflegung insgesamt 25,- ¤, zusammen 44,- ¤
Rita Rabenschnabel ist Selbstverpflegerin (macht selbst Frühstück und Abendbrot, nimmt am aber Festbuffet teil) und übernachtet im Zelt.
2 Übernachtungen im Zelt 17,- ¤, Festbuffet 17,- ¤, zusammen 34,- ¤
Renate Rabenschreck ist erst 14 und übernachtet im Zelt, verpflegt sich selbst und ist beim Fest dabei:
2 Übernachtungen im Zelt (Kind) 7,- ¤, Fest (Kind) 8,- ¤, zusammen 15,- ¤
Ralf Rabenschwarz kann nur von Samstag auf auf Sonntag kommen, übernachtet im Haus, ißt Abendbrot und Frühstück vom HDJ und nimmt am Fest teil: 1 Übernachtung (Haus) 12,- ¤, Verpflegung 15,- ¤, zusammen 27,- ¤
Für finanziell schwache Rabenclanmitglieder, die sich sonst das Fest nicht leisten könnten, steht ein Unterstützungsfond bereit. Bei Fragen wendet euch per e-mail an:
festplanung@rabenclan.de oder schriftlich an
Janine Esser, Franz-Mehring-Str. 30, 28329 Bremen
Veranstaltungs-AGB des Rabenclan e.V.
(Das Kleingedruckte)Zusäzlich zu dem oben Aufgeführten gilt:
Anmeldung:
Die eingesandte Anmeldung ist mit Unterschrift, Datum und erfolgtem Zahlungseingang gültig. Haus- und Platzreservierungen werden nach Eingang der Zahlungen berücksichtigt, es besteht ohne explizite Zusage durch den Veranstalter kein Rechtsanspruch auf Bettplätze.
Stornierung:
Bis zum 15.04.2005 sind Stornierungen für Übernachtung und Verpflegung kostenfrei. Diese müssen schriftlich erfolgen. Danach wird eine Stornierungsgebühr von 40% des Teilnehmerbeitrages berechnet: Hausordnung:
Bettwäsche, Kopfkissenbezüge und Laken sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt, eine Mitnahme kann nur nach Absprache erfolgen. Spülen (Industriespülmaschine vorhanden) und Tischdienst sind von den Teilnehmern zu übernehmen, ebenso das Sauberhalten der Räumlichkeiten während unseres Aufenthaltes. Vor Abreise sind die genutzten Räumlichkeiten besenrein zu übergeben. Alle verursachten Schäden müssen sofort gemeldet und bezahlt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder, Eltern haften für ihre Kinder. Bei Aufenthalt gilt die dortige Hausordnung. Bitte beachtet: im Jugendhaus ist das Verwenden von Schlafsäcken verboten, auch für uns wird da keine Ausnahme gemacht! Stand: 20.04.2005
